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ZERTIFIZIERUNG – FAQ

Welche Vorteile hat unser Unternehmen durch eine Zertifizierung?

Die Zertifizierung dokumentiert die Implementierung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Compliance-Management-Systems.
Einen Nutzen erzielt das Unternehmen hiermit in den Bereichen

  • Compliance- und Risikomanagement
  • Enthaftung und Haftungsvermeidung für Unternehmensorgane
  • Umsetzung nationaler und internationaler Standards
  • Finanzierung auf dem Kapitalmarkt
  • Anwerben von Equity
  • Kooperation mit internationalen Joint Venture – Partnern
  • Guter Ruf und öffentliches Ansehen
  • Gewinnung neuer und Motivation vorhandener Mitarbeiter
Wer führt die Auditierung durch?

Die Auditierung wird durch Wirtschaftsprüfer oder spezielle Berater durchgeführt, die erfahren in der Prüfung von Compliance-Systemen in der Immobilienwirtschaft sind. Das Unternehmen kann sich einen Prüfer, der die o. g. Qualifikation aufweist, frei wählen. Das ICG führt eine Liste mit Auditoren, die sich akkreditiert haben und kann bei der Suche unterstützen.

Wie lange dauert eine Auditierung?

Der Auditierungsprozess dauert – je nach Größe und Tätigkeit sowie geleisteter Vorarbeit des Unternehmens (s.u.) – unterschiedlich lang. Eine Rolle spielt hierbei auch, welche Bausteine des Compliance-Managements im Unternehmen bereits existieren.

Wie können wir unternehmensseitig die Auditierung vorbereiten?

Das Unternehmen kann im Vorfeld eine Synopse der nötigen Bausteine des Compliance-Managements (vgl. Pflichtenheft) durchführen und ermitteln, welche Maßnahmen bereits implementiert sind bzw. noch fehlen. Hierdurch kann der weitere Prüfprozess vereinfacht und verkürzt werden.

Wer kann uns bei der Vorbereitung helfen?

Die Geschäftsstelle des ICG steht für alle Fragen zum Verfahren gerne zur Verfügung. Darüber hinaus hat das ICG einen Pool aus Ansprechpartnern bereits zertifizierter Unternehmen gebildet. Diese stehen für konkrete Tipps zur Verfügung und berichten gerne von ihren Erfahrungen.

Welche Fristen müssen wir beachten?

Diese sind ausführlich in der Prüfordnung festgelegt (vgl. Prüfordnung).

Was passiert nach der Auditierung?

Das Unternehmen (oder der Auditor in dessen Auftrag) schickt einen Bericht über die Auditierung an das ICG (vgl. Prüfordnung). Der Vorstand des ICG prüft diesen und kann bei Bedarf um weitere Informationen bitten. Falls keine Einwände des Vorstandes bestehen, steht der Zertifizierung nichts mehr im Wege.

Wie erfolgt die Zertifizierung?

Das Zertifikat wird dem Unternehmen in einer frei zu wählenden Form überreicht. Die Überreichung kann z.B. während einer Betriebsversammlung, einer Feier oder auf einer Veranstaltung des ICG vorgenommen werden.

Was kostet eine Zertifizierung?

Die Kosten für die Zertifizierung durch das ICG belaufen sich auf pauschal € 5.000,-. Die Kosten für die Auditierung werden zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen Auditor festgelegt. (Kostenordnung Zertifizierungen)