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FRAGEN UND ANTWORTEN

ORGANISATORISCHES

Wann und wo findet die Mitgliederversammlung des ICG statt?

Unsere ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Donnerstag, den 30. November 2023 von 15:00 bis ca. 17:30 Uhr im Hotel „Telegraphenamt“  (Monbijoustraße 11, 10117 Berlin) mit anschließender Abendveranstaltung und Verleihung des 2. Real Estate Social Impact Investing-Award. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Muss ich mich zur Abendveranstaltung erneut anmelden?

Nein, die Anmeldung zur Mitgliederversammlung beinhaltet die Frage nach der Teilnahme an der Abendveranstaltung mit Abendessen und Preisverleihung.

Kann ich auch nur an der Abendveranstaltung teilnehmen?

Ja, bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an busch[@]icg-institut.de .

Gibt es Parkmöglichkeiten am Hotel?

Es gibt einige wenige Parkplätze am Hotel und weitere in nahe gelegenen Parkhäusern.

Gibt es ein Zimmerkontingent im Veranstaltungshotel?

Aufgrund der geringen Zimmeranzahl im Hotel Telegraphenamt konnte uns kein Kontingent zur Verfügung gestellt werden.

Wie kann ich mich zur Mitgliederversammlung anmelden?

Auf der ICG Homepage unter https://www.icg-institut-veranstaltungen.de/mgv2023/.

Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail Bestätigung.

Ich habe keine Anmeldebestätigung erhalten?

Bitte sehen Sie in Ihrem Spamordner nach. Sollte dort keine Bestätigung sein, melden Sie sich bitte erneut an unter:
https://www.icg-institut-veranstaltungen.de/

Bis wann kann ich mich zur Mitgliederversammlung anmelden?

Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung ist bis zum 29. November möglich. Eine Teilnahme an der Abendveranstaltung kann dann nicht mehr garantiert werden.

Findet die Veranstaltung evtl. hybrid statt und wie kann ich mich einwählen?

Die Veranstaltung ist eine Präsenzveranstaltung. Eine Teilnahme per Videokonferenz ist zur Zeit nicht geplant. Sollte die pandemische Lage dies erforderlich machen, beachten Sie bitte die Informationen auf unserer Webseite.

Findet im Anschluß an die Mitgliederversammlung ein Abendessen statt?

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung bitten wir Sie zum gemeinsamen Dinner mit Preisverleihung des Real Estate
Social Impact Investing-Award. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeportal zur Mitgliederversammlung:
https://www.icg-institut-veranstaltungen.de/mgv2023/

ALLGEMEINES

Wann macht das ICG die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung bekannt?

Die Tagesordnung wird satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung bekanntgegeben.

Kann ich einen Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung stellen?

Ja, Mitglieder können grundsätzlich Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung stellen.

Welche Fristen sind dabei zu beachten?

Ergänzungsvorschläge zur Agenda können jederzeit in der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Wer ist berechtigt an der MGV teilzunehmen?

Der Vorstand oder die Geschäftsführung eines Unternehmens sollte teilnehmen, eine Vertretung (idealerweise auf GF-/V-Partner-Ebene) ist möglich – bitte stimmen Sie diese mit uns ab. Bei persönlicher Mitgliedschaft nur das Mitglied selbst (auch hier ist eine Vertretung nach vorheriger Absprache möglich).

Wieviel Prozent der stimmberechtigten Mitglieder müssen anwesend sein, damit Beschlüsse gefasst werden können?

Die Versammlung ist jederzeit beschlussfähig.

Wo kann das Protokoll der letzten Versammlung nachgelesen werden?

Das Protokoll wird im Nachgang der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder verschickt. Es kann davon unabhängig jederzeit bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Wo finde ich die aktuelle Satzung des ICG?

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des ICG: https://icg-institut.de/de/satzung/

WAHLEN

Kann man auch online abstimmen?

Das ist leider nicht möglich. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

Wie kann ich mein Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen?

Mitglieder, denen es nicht möglich ist, persönlich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten (auf GF/V-Ebene) ausüben lassen. Bevor eine Bevollmächtigung erteilt wird, ist es ratsam, sich bei demjenigen, den man bevollmächtigen möchte (Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter), zu erkundigen, ob dieser gewillt ist, an der Mitgliederversammlung des ICG teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.