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FRAGEN UND ANTWORTEN

ORGANISATORISCHES

Wann und wo findet die Mitgliederversammlung des ICG statt?
Unsere ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Donnerstag, den 12. November 2026 von 15:30 bis 18:00 Uhr bei Freshfields PartG mbB, Große Gallusstraße 14, 60315 Frankfurt am Main statt mit anschließendem Networking-Empfang und Buffet sowie einem Vortrag mit anschließender Diskussion. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Muss ich mich zu anschließendem Vortrag mit Diskussion erneut anmelden?
Nein, die Anmeldung zur Mitgliederversammlung beinhaltet die Frage nach der Teilnahme am Vortrag mit anschließender Diskussion.
Kann ich auch nur an der Abschlussveranstaltung teilnehmen?

Ja, bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an badea[@]icg-institut.de .

Gibt es Parkmöglichkeiten am Hotel?
Es gibt kostenpflichtige Parkplätze in nahe gelegenen Parkhäusern: PBG | Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH, Tiefgarage Goetheplatz sowie PBG | Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH, Parkhaus Junghofstraße.
Gibt es ein Zimmerkontingent im Veranstaltungshotel?
Ein festes Zimmerkontingent am Veranstaltungsort steht leider nicht zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Bedarf frühzeitig eine Unterkunft in der Umgebung zu buchen.
Bis wann kann ich mich zur Mitgliederversammlung anmelden?
Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung ist bis zum 11. November möglich.
Wie kann ich mich zur Mitgliederversammlung anmelden?

Auf der ICG Homepage unter https://icg-veranstaltungen.welcome-manager.de .

Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail Bestätigung.

Ich habe keine Anmeldebestätigung erhalten?

Bitte sehen Sie in Ihrem Spamordner nach. Sollte dort keine Bestätigung sein, melden Sie sich bitte erneut an unter:
https://icg-veranstaltungen.welcome-manager.de/

Findet im Anschluß an die Mitgliederversammlung ein Abendessen statt?
Im Rahmen der Veranstaltung erwartet Sie ein gemeinsames Buffet, bei dem ausreichend Gelegenheit zum Austausch und Networking besteht.

ALLGEMEINES

Wann macht das ICG die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung bekannt?

Die Tagesordnung wird satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung bekanntgegeben.

Kann ich einen Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung stellen?

Ja, Mitglieder können grundsätzlich Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung stellen.

Welche Fristen sind dabei zu beachten?

Ergänzungsvorschläge zur Agenda können jederzeit in der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Wer ist berechtigt an der MGV teilzunehmen?

Der Vorstand oder die Geschäftsführung eines Unternehmens sollte teilnehmen, eine Vertretung (idealerweise auf GF-/V-Partner-Ebene) ist möglich – bitte stimmen Sie diese mit uns ab. Bei persönlicher Mitgliedschaft nur das Mitglied selbst (auch hier ist eine Vertretung nach vorheriger Absprache möglich).

Wieviel Prozent der stimmberechtigten Mitglieder müssen anwesend sein, damit Beschlüsse gefasst werden können?

Die Versammlung ist jederzeit beschlussfähig.

Wo kann das Protokoll der letzten Versammlung nachgelesen werden?

Das Protokoll wird im Nachgang der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder verschickt. Es kann davon unabhängig jederzeit bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Wo finde ich die aktuelle Satzung des ICG?

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des ICG: https://icg-institut.de/de/satzung/

WAHLEN

Kann man auch online abstimmen?

Das ist leider nicht möglich. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

Wie kann ich mein Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen?

Mitglieder, denen es nicht möglich ist, persönlich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten (auf GF/V-Ebene) ausüben lassen. Bevor eine Bevollmächtigung erteilt wird, ist es ratsam, sich bei demjenigen, den man bevollmächtigen möchte (Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter), zu erkundigen, ob dieser gewillt ist, an der Mitgliederversammlung des ICG teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.